Gesetz&sh;entwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sollen u.a. Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas einhergehen.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Der Bundesrat muss dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz noch zustimmen.
Die nun vorgelegte SGB-VIII-Novellierung zielt unter anderen auf die Themen Ombudsstellen, Pflegekinderwesen, Übergangsmanagement, Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen, Betriebserlaubnisverfahren und Steuerungsverantwortung des Jugendamtes. Weiterhin wird eine Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz angestrebt.
Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt.
Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt.
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.
Den Gesetzentwurf vom 12.04.2017 finden Sie hier:
Gesetzentwurf Bundesreg. SGB 8-Reform_12.4.17