Fördermittel für Weiterbildungsmaßnahmen
Bildungsschecks
Der Bildungsscheck ist ein Konjunkturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das seit 2006 besteht. Bildungsschecks können seit dem 01.01.2024 nur noch im individuellen Zugang (für einzelne Personen) beantragt und verwendet werden. Das Förderprogramm für Bildungsschecks im betrieblichen Zugang (z.B. für Inhouse-Veranstaltungen) ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Der Bildungsscheck verfolgt das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck je Person ausgegeben werden.
Informationen u. a. zu den Fördervoraussetzungen und zum Erhalt des Bildungsschecks finden Sie in den nachfolgenden Unterkapiteln:
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