Regierungs­entwurf des Kinder- & Jugend­stärkungs­gesetzes (KJSG), Anhörung am 22.02.2021

Das Bundeskabinett hatte am 2. Dezember 2020 den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beschlossen. Der Bundestag hat dazu heute, am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung über ihren Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107) beraten. Gegenüber dem Referenten-Entwurf vom 5. Oktober 2020 zeichen sich bisher nur einige wenige substanzielle Änderungen ab.
Die öffentliche Anhörung wird am 22.02.2021 ab 14.00 Uhr als Videokonferenz im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfinden. Die Anhörung zum Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist für alle an dem Thema Interessierten geöffnet, indem sie per Livestream unter folgendem Link übertragen wird:
https://www.bundestag.de/mediathek

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Deutscher Bundestag – Verbesserung des Kinder- & Jugendschutzes