Kinder- & Jugend­stärkungs­gesetz: NRW-Jugend­amts­leitungen in Online-Konferenz mit Bundes­familien­ministerin Giffey

Auf Einladung der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den Jugendamtsleitungen aus NRW das geplante Kinder- & Jugendstärkungsgesetz vorgestellt. Im Rahmen der Sondersitzung mit rund 200 Teilnehmenden, stellte die Ministerin die zentralen Reformaspekte des Gesetzentwurfes vor und stand für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.

Ziel des Kinder- & Jugendstärkungsgesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem die jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Familien, Kinder und Jugendliche sollen durch das Gesetz leichter und schneller ortsnahe Hilfe bekommen. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch – ohne Antrag und ohne Amt – eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags erhalten. Weitere Aspekte der Reform betreffen die Themenfelder Kinderschutz, Pflegekinderwesen, Beteiligung junger Menschen sowie die Aufsicht über Einrichtungen durch die Landesjugendämter. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist perspektivisch im Weiteren die Schaffung einer einheitlich gestalteten Jugendhilfelandschaft für alle jungen Menschen, mit und ohne Behinderungen, bis 2028.

Die nächsten Stationen im Gesetzgebungsverfahren sind die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag am 26. März und die Beratung im Deutschen Bundesrat am 7. Mai.