Abstimmung über Kinder- & Jugend­stärkungs­gesetz im Bundestag erfolgte am 22. April 21

Am 22. April 2021 hat der Bundestag den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen. Der Familienausschuss hatte am Tag zuvor über die Reform beraten und Änderungen vorgenommen (BT-Drs. 19/28870).

Neu ist bspw., dass im Rahmen der Kostenbeteiligung junger Menschen ein Freibetrag von 150 Euro gelten und Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit ganz ausgenommen sein sollen. Ferner soll ein § 13a SGB VIII eingefügt werden, der die Schulsozialarbeit definiert, die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulen als Ergänzung zu § 81 SGB VIII konkretisiert und die Ausgestaltung dem Landesrecht überlässt. Grundlage der Debatte waren auch die Stellungnahmen des Bundesrates (BR-Drs. 19/27481), die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 19 27481) und der Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (19/28871).

Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts sollen die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt und die Teilhabechancen aller jungen Menschen verbessert werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.