Schutz­konzept­erstellung in der Kinder- und Jugend­hilfe

Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist die Erstellung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt betriebserlaubnisrelevant. Dies betrifft alle Organisationen die nach dem SGB VIII arbeiten und Kinder, Jugendliche oder Erwachsene betreuen und begleiten.

Wenn Sie eine versierte und erfahrene Begleitung zur Unterstützung bei der Erstellung eines – auf Ihre Organisation zugeschnittenen – Schutzkonzeptes suchen, stehe ich Ihnen gerne mit fachlicher Expertise und Erfahrung zur Seite! Die Zusammenarbeit gestaltet sich entsprechend Ihrem Bedarf. Es ist möglich in mehreren Einzelterminen oder in Ganztagsveranstaltungen zu arbeiten. Um die Betreuung der jungen Menschen zu gewährleisten, hat sich das Arbeiten in mehreren Modulen an Vormittagen als effektiv und zielführend erwiesen. Ich lege Wert darauf, dass möglichst alle pädagogischen Mitarbeitenden teilnehmen, damit sie aktiv einbezogen werden, den Prozess mitgestalten und das erarbeitete Konzept schließlich in die Praxis umsetzen können. Sprechen Sie mich gerne an!

Ihre Melanie Hartung

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