Reform der Kinder- und Jugend­hilfe: Bundesrat stimmt zu, 07.05.2021

Heute, am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das so genannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) tritt jetzt größtenteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt – vorauss. noch im Mai 2021 – in Kraft. Die 2. Stufe zu einem inklusiven SGB VIII tritt am 01.01.2024 in Kraft und die 3. Stufe steht zum 01.01.2028 an.
Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – beschlossen. So werden Heimeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen einer „strengeren Aufsicht und

Kontrolle“ unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft dort, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.
Kostenbeteiligung sinkt auf 25 Prozent: Junge Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Einkommen aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung haben, müssen sich künftig nur noch mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen – bislang waren es 75 Prozent. Dabei bleibt ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sind gänzlich freigestellt.

Kooperation & Prävention: Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe, Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie Familien- und Jugendgerichte sollen besser miteinander kooperieren. Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, erhalten beispielsweise eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung. Verbesserungen sind auch für die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien vorgesehen: In Notsituationen können sich die Betroffenen an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden und dort unbürokratisch Hilfe erhalten.
In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen entstehen. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien werden erweitert.

Inklusion: Die Reform bündelt staatliche Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 wird die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungieren soll.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden sind, die diese nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dieser Forderung befasst.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1004/1004-pk.html?nn=4732016#top-2