Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugend­lichen in statio­nären Einrich­tungen der Jugend­hilfe

Am 10.12.2019 fand die Abschlussveranstaltung des vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) initiierten einjährigen Dialogprozesses zur SGB VIII-Reform Mitreden-Mitgestalten statt.
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein reichten einen Gesetzesantrag zur Änderung des SGB VIII beim Bundesrat ein. Dieser stand am 29.01. und am 14.02.2020 auf der Tagesordnung des Ausschusses des Bundesrates für Frauen und Jugend. Der Antrag sieht vor, die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren sowie zur Aufsicht über Einrichtungen stärker am Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Die Prüfmöglichkeiten der erlaubniserteilenden Behörde nach Erteilung der Betriebserlaubnis sind neu strukturiert und teilweise erweitert. Zudem erfolgt eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Durchführung von Auslandsmaßnahmen. Somit soll die erforderliche Qualität der die Hilfe erbringenden Träger und der Hilfen selbst sichergestellt werden; die Verantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers wird gestärkt. Im Gesetzantrag wird zudem der Einrichtungsbegriff im § 45 a KJSG neu definiert, woraus betriebserlaubnisrelevante Änderungen für familienanaloge Settings resultieren werden. Der Ausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum im Bundestag, den Gesetzentwurf mit drei Änderungsvorschlägen einzubringen.

Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

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