Bundes­rat berät am 12.02.21 Regierungs­pläne zur Kinder- und Jugend­hilfe

Der Bundesrat befasst sich am 12. Februar mit den Regierungsplänen für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Er kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen.
Es liegen umfangreiche Empfehlungen aus den verschiedenen Fachausschüssen und von Verbänden vor. Neben detaillierten fachlichen Verbesserungsvorschlägen aus der Praxis betonen die Ausschüsse: die

Umsetzung des Gesetzesvorhabens kann nur gelingen, wenn Ländern und Kommunen die dafür erforderlichen Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Zuweisung neuer Aufgaben bzw. die Erweiterung bereits übertragener Aufgaben ziehe erhebliche Mehrkosten für die Länder und Kommunen nach sich, warnen sie. Diese müssten durch dauerhafte Erhöhung der Umsatzsteueranteile kompensiert werden.

Die Ausschüsse weisen darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes den erweiterten Rechtsverpflichtungen zur inklusiven Bildung und Betreuung im SGB VIII unzureichend ist. Sie fordern daher eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes – zumindest an den zunehmenden Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bzw. eine vollständige Kostenkompensation.

Der Ausschuss für Familie und Senioren hat keine Einwände gegen den Regierungsentwurf. Das Plenum entscheidet am 12. Februar, welche der zahlreichen Empfehlungen es für seine Stellungnahme übernimmt.

Quelle: Bundesrat.de