Aktualisierte Empfehl­ungen zur Wahr­nehmung des Schutz­auftrags für Jugend­ämter

Die kommunalen Spitzenverbände und die beiden NRW-Landesjugendämter haben die bereits vorliegenden Orientierungshilfen Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII und Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft aktualisiert. Beide Empfehlungen wurden gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII für die örtlichen Jugendämter veröffentlicht.

Die Arbeitshilfen wurden mit Fach- und Leitungskräften aus mehreren Jugendämtern unterschiedlicher Strukturtypen und Größen entwickelt und in 2020 aktualisiert sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden NRW abgestimmt. Sie wurden von den Landesjugendhilfeausschüssen des LVR-Landesjugendamtes Rheinland und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen als Empfehlung gemäß § 85 SGB VIII beschlossen und soll den örtlichen Jugendämtern als fachliche Orientierung zur Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII dienen.

Beide Ausschüsse haben ihre Entscheidung mit der Empfehlung verbunden, die vorliegende Empfehlung auch in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen als Grundlage der Arbeit der Jugendämter beschließen zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Regionen auf vergleichbare Qualitätsmerkmale in der Arbeit im Kinderschutz vertrauen können.